Geld- / Sach- / Kombinationsleistung

Sobald der pflegebedürftige Mensch in einen Pflegegrad eingestuft worden ist, wird ihm das Pflegegeld monatlich ausgezahlt, sofern er ausschließlich von einer privaten Pflegeperson versorgt wird. Dies ist die sogenannte Geldleistung.
Sollte jedoch ein ambulanter Pflegedienst mit hinzugezogen werden, so kommt die Sachleistung ins Spiel. Dies meint sozusagen die “Dienstleistungen” des Pflegedienstes bzw. deren Bezahlung. Der maximale Betrag, den die Pflegekassen hierfür aufbringen, ist höher als die Geldleistung.
Hier eine Übersicht für die Pflegegrade 2 bis 5 (gültig ab 01.01.2022):

PflegegradGeldleistungSachleistung
2316 Euro724 Euro
3545 Euro1.363 Euro
4728 Euro1.693 Euro
5901 Euro2.095 Euro

Wichtig ist, dass, wenn ein Pflegedienst an der Versorgung beteiligt ist, der Pflegebedürftige (oder dessen Bevollmächtigte) die Pflegekasse hierüber informiert, sodass auf die sogenannte “Kombinationsleistung” umgestellt werden kann.
Diese bewirkt nämlich, dass das übrig gebliebene Pflegegeld, sofern vorhanden, ausbezahlt wird. Wie viel dies ist, berechnet sich anteilig. Wenn der Pflegedienst z.B. 70% der Sachleistung in Anspruch nimmt, erhält die/der Pflegebedürftige noch 30% der Geldleistung ausgezahlt.
Wenn der Gesamtbetrag der Leistungen des Pflegedienstes die Geldleistung der Pflegekasse übersteigt, entsteht hingegen ein Eigenanteil, den der Pflegebedürftige privat tragen muss.

Hier zwei Rechenbeispiele:


Frau Müller hat Pflegegrad 3
, d.h. sie bekommt monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro.
Da sie nun einen Pflegedienst engagiert hat, muss sie auf Kombinationsleistung umstellen, damit sie einen Rest des Pflegegeldes erhält, der sich anteilig danach berechnet, wie viel der Pflegedienst von dem Betrag der Sachleistung (hier: 1.363,- Euro) verbraucht hat.
Der Pflegedienst stellt der Pflegekasse eine Rechnung von 954,10 Euro. Das entspricht 70% der Sachleistung von 1.363,- Euro. 30% wurden also nicht verbraucht.
Frau Müller erhält daher 30% der Geldleistung für den betreffenden Monat ausgezahlt, das sind in diesem Falle 163,50 Euro.

Die Investitionskosten, die Frau Müller privat in Rechnung gestellt werden, betragen im Pflegedienst Beike 4,00% der Rechnungssumme (hier 954,10 Euro), also 38,16 Euro.


Frau Maier hat Pflegegrad 2
, d.h. sie bekommt monatliches Pflegegeld in Höhe von 316 Euro und die Sachleistung ist bis zu einem Betrag von 724,- Euro möglich.
Die monatlichen Kosten für die Leistungen, die sie mit ihrem Pflegedienst vereinbart hat, betragen 755,20 Euro.
Da dieser Betrag die maximal mögliche Sachleistung übersteigt, muss Frau Maier diese Differenz privat tragen:

755,20€ – 724,-€ = 31,20€

Frau Maier muss also 31,20€ an den Pflegedienst zahlen.
Hinzu kommen die Investitionskosten in Höhe von 4,00% der Rechnungssumme (hier 755,20 €uro), also 30,21 Euro.