Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Um die häusliche Pflegesituation von Pflegebedürftigen zu verbessern, werden bestimmte Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich von Ihrer Pflegekasse finanziell mit bis zu 4000 Euro unterstützt. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, auch bei jenen mit Pflegegrad 1.
Voraussetzung ist, dass aufgrund der Wohnverhältnisse bauliche Maßnahmen notwendig sind, wenn z.B.
die häusliche Pflege dadurch überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person verhindert wird oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird und sich so die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert.

Bauliche Maßnahmen sind z. B.:
– Türverbreiterungen
– Treppenlifter
– motorisch betriebene Absenkung von Küchenschränken
– Badumbauten (Anbau der Badewanne, ebenerdige Dusche)
– Rollstuhlrampen

Für einen Antrag wenden Sie sich einfach an Ihre Pflegekasse.

Quelle: https://www.kkh.de/versicherte/a-z/wohnumfeldverbessernde-massnahmen