Welche Leistungen stehen pflegebedürftigen Menschen zu?

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen ihm per Gesetz vielfältige Leistungen zu. Neben dem “klassischen” Pflegegeld gibt es weitere Möglichkeiten, Unterstützung im Alltag zu erfahren. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen.

Bitte beachten Sie:
Manche der folgenden Leistungen stehen nur Menschen ab Pflegegrad 2 zu. Zudem ist die Sachleistung bei Pflegegrad 1 abweichend geregelt und fällt hier mit den Entlastungsleistungen zusammen.
Sie finden bei jeder Leistung angegeben, ob und in welcher Form sie auch bei Pflegegrad 1 möglich ist.

GELD- UND SACHLEISTUNG

Die Geldleistung ist der Betrag, der der/dem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 monatlich ausgezahlt wird. Wenn ein Pflegedienst z.B. für die Körperpflege hinzugezogen wird, kommt die sogenannte "Sachleistung" ins Spiel, dann mit Einschränkungen auch bei Menschen mit Pflegegrad 1.

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ENTLASTUNGSLEISTUNGEN

Ein weiterer "Topf" mit finanziellen Mitteln zur Hilfe im Alltag ist der mit den "Entlastungsleistungen". Hierfür kann ein Pflegedienst bestimmte Leistungen erbringen, z.B. pflegerische Betreuung (Spiele spielen, Spaziergänge...) oder Hilfen im Haushalt. Diese Leistung steht auch Menschen mit Pflegegrad 1 zu.

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VERHINDERUNGSPFLEGE

Wenn die bei der Pflegekasse eingetragene Person, die die/den Pflegebedürftigen betreut, verhindert ist, z.B. durch Urlaub oder Krankheit, besteht nach 6 Monaten ab Zuerkennung eines Pflegegrades ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Anspruch haben allerdings nur Menschen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5.

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REGELMÄSSIGE BERATUNGSEINSÄTZE

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diesen Beratungseinsatz halbjährlich abrufen. Für höhere Pflegegrade ist dieser Einsatz verpflichtend. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen sie halbjährlich, in 4 und 5 vierteljährlich erfolgen.

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HAUSNOTRUF

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf bis zu einer Höhe von 18,36 Euro monatlich. Hierüber kann z.B. nach einem Sturz Hilfe geholt werden. Diese Leistung steht allen Menschen mit Pflegegrad zu, auch bei Pflegegrad 1.

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ZUM VERBRAUCH BESTIMMTE PFLEGEHILFSMITTEL

Pflegebedürftige können pro Monat sogenannte "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" in Höhe von 40 Euro erhalten. Dies sind z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Diese Leistung steht allen Menschen mit Pflegegrad zu, auch bei Pflegegrad 1.

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TECHNISCHE UND WEITERE HILFSMITTEL

Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Alltagssituation von körperlich beeinträchtigen Menschen bieten die schlicht "Hilfsmittel" betitelten Geräte und Vorrichtungen. Die "Klassiker" darunter sind z.B. ein Pflegebett, ein Rollator oder ein Badewannenlifter.

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MASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DES WOHNUMFELDS

Um die häusliche Pflegesituation zu verbessern, werden hilfreiche Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich von der Pflegekasse mit bis zu 4000 Euro unterstützt. Diese Leistung steht allen Menschen mit Pflegegrad zu, auch bei Pflegegrad 1.

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