Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Unter dem etwas sperrigen Begriff der „Zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ versteht man u.a. Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Diese werden bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich von Ihrer Pflegekasse bezahlt.

Dabei handelt es sich nicht um die technischen und weiteren Hilfsmittel wie z.B. einen Rollator. Wie Sie diese bekommen, steht hier.

Setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und teilen Sie ihr mit, dass sie die „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel“ in Anspruch nehmen möchten. Sie erhalten dann üblicherweise eine Liste mit den Produkten, die Sie bestellen können.

Sie sind jedoch frei in der Wahl Ihres Lieferanten für diese Art der Hilfsmittel. Fragen Sie z.B. die Apotheke oder das Sanitätshaus Ihres Vertrauens, ob Sie dort diese Hilfsmittel bekommen können