Unsere Leistungen der Behandlungspflege

Neben der Grundpflege erbringen wir auch Leistungen der sogenannten Behandlungspflege. Dies meint Tätigkeiten, die der Unterstützung medizinischer Behandlungen dienen, die Ihr Arzt angesetzt hat. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Wundverbände oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet. Das entsprechende Formular wird von ihm (und uns) ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben bei der Krankenkasse eingereicht. Sofern die verordneten Maßnahmen den allgemeinen Richtlinien entsprechen und somit verordnungs- und genehmigungsfähig sind, erteilt die Krankenkasse einen entsprechenden Bescheid zur Kostenübernahme.

Dieses Prozedere ist durchaus kompliziert und die Ärzte können nicht immer wissen, welche Leistungen für ambulante Pflege verordnungs- und genehmigungsfähig sind. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, den Pflegekunden nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen, z.B. bei der Bestellung der Verordnung beim Arzt und der Prüfung, ob die Verordnung korrekt ausgefüllt ist, bevor sie bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Wichtig zu wissen ist, dass kein Pflegegrad vorliegen muss, um Leistungen der Behandlungspflege zu erhalten. Voraussetzung ist lediglich, dass die verordneten Maßnahmen nicht von dem Betroffenen selbst oder einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Sollte ein Pflegegrad bestehen und monatliches Pflegegeld bezogen wird, so wird dieses von Leistungen der Behandlungspflege nicht beeinflusst, denn sie werden von der Krankenkasse bezahlt.

In der folgenden Liste sind die Leistungen der Behandlungspflege, die wir erbringen können, aufgeführt. Die Liste ist nicht ganz vollständig, wir haben sie zur besseren Übersicht um Leistungen „bereinigt“, die so gut wie nie erbracht werden. Außerdem unterscheiden sich manche Leistungen von den unten aufgeführten, falls eine Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse besteht (z.B. BARMER, DAK) usw.
Aber auch diese Unterschiede sind sehr gering, sodass folgende Liste durchaus repräsentativ ist und gut zur Orientierung dient.

Absaugen der oberen Luftwege €

Entfernen von Sekret mit einem Absauggerät über den Mund (oral), über die Nase (nasal) oder über ein Tracheostoma (Zugang zur Luftröhre z.B. zur Beatmung). Verordnungsfähig z.B. wenn die Fähigkeit zum Abhusten eingeschränkt ist, wie z.B. bei beatmeten Pflegekunden.

Blasenspülung

Spülen der Harnblase mit einer Lösung z.B. über ein Spülsystem durch einen Dauerkatheter oder eine Blasenspritze bei verstopftem Dauerkatheter.

Blutdruckmessung

Messung des Druckes des strömenden Blutes durch die Arterien mittels Blutdruckgerät. Die Messung erfolgt grundsätzlich am Oberarm, wenn nicht anders vom Hausarzt angeordnet und erfolgt mehrmals täglich bei medikamentöser Erst- und Neueinstellung eines Bluthochdrucks.

Blutzuckermessung bei Fortsetzung der sogenannten intensivierten Insulintherapie

Ermitteln des Blutzuckergehaltes im Blut. Die Blutzuckermessung sowie die Insulintherapie sind abhängig von der ärztlichen Verordnung. Diese Insulintherapie ist durch das Basis-Bolus-Prinzip gekennzeichnet. Das Basis-Bolus-Prinzip ist eine Kombination eines lang wirkenden Insulins als Basis (z.B. Lantus), und eines schnell wirkenden Insulins als Bolus (z.B. Actrapid), um ggf einen übermäßig erhöhten Wert wieder zu senken.
Das lang wirkende Insulin wird je nach Anordnung vom Hausarzt morgens oder abends, jedoch in den meisten Fällen nur einmal am Tag gespritzt und setzt eine Kontrolle des Blutzuckerwertes  vor der Gabe des Insulins voraus.
Das schnell wirkende Insulin wird kurz vor den Mahlzeiten gespritzt und setzt ebenfalls eine Kontrolle des Blutzuckerwertes voraus.
Die Menge des zu verabreichenden schnell wirkenden Insulins richtet sich nach Höhe des gemessenen Wertes entsprechend eines ärztlich vorgegebenen Schema.
Verlaufsprotokolle mit den Werten muss immer geführt und regelmäßig dem Hausarzt vorgelegt werden.

Blutzuckermessung bei Neu- und Ersteinstellung eines Diabetes

Die medikamentöse Neu- und Ersteinstellung eines Diabetes, egal ob mit Tabletten oder Insulin, ist nur für max. 4 Wochen und bis zu 3 mal täglich verordnungsfähig.
Verlaufsprotokolle muss geführt und regelmäßig bzw. b.B. dem Hausarzt vorgelegt werden.

Dekubitusbehandlung

Dekubitusbehandlung beinhaltet das Anlegen und Wechseln von Verbänden, Desinfizieren und Reinigen der Wunde. Die Art und Häufigkeit der Leistung wird vom Hausarzt verordnet.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Wundexperten/eine Wundexpertin in die Behandlung einzubeziehen. Diese/r kommt regelmäßig zur Begutachtung der Wunde und arbeitet eng mit uns und dem Hausarzt zusammen.

Drainagen überprüfen und versorgen

Versorgung und Überprüfung von Lage der Drainage, Sekretfluss oder auch das Wechseln des Sekretbehälters. Darunter fällt ebenfalls das Spülen der Drainage.

Einbringen eines transurethralen Einmalkatheters (Schulung)

Schulung zum Einbringen einer Einmalkatheters in die Blase. Dies setzt natürlich voraus, dass der/die Betroffene die Fähigkeit besitzen, die Selbstkatheterisiung anschließend dauerhaft und eigenständig durchzuführen.

Einlauf

Bei Obstipationen (=Verstopfungen), die nicht anders zu behandeln sind, wird zum Zwecke der Darmentleerung Flüssigkeit in Form eines Einlaufs in den Enddarm eingebracht. Unter diese Leistung zählt nicht die Verabreichung eines Abführzäpfchens.

Flüssigkeitsbilanzierung

Überprüfung der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten. Bei Menschen mit z.B. einem Dauerkatheter wird die Menge des ausgeschiedenen Urins jeden Tag zur selben Uhrzeit (am besten abends) kontrolliert. Dies dient zur Kontrolle des Flüssigkeitshaushalt bei beginnender Wasseransammlung im Körper.
Verlaufsprotokolle mit den Ein- und Ausfuhrmengen muss geführt und regelmäßig ausgewertet, ggf. dem Hausarzt vorgelegt werden.
Eine mögliche Wasseransammlung kann zusätzlich über die regelmäßige Gewichtskontrolle oder das Messen von Bein- und/oder Bauchumfang festgestellt werden.

Infusionen i.v., Flüssigkeitssubstitution

i.v.= intravenös, also „in die Vene“
Der anordnende Arzt legt einen peripheren oder zentralen Venenzugang oder punktiert den Port. Hierüber wird dann Flüssigkeit verabreicht, z.B. Kochsalz- oder Ringerlösung, ohne Zusatz von Medikamenten. Zudem wird z.B. Laufgeschwindigkeit kontrolliert und den Zugang nach Beendigung der Infusion gespült.

Infusionen i.v., parenterale Ernährung

Verabreichung hochkalorischer Kohlenhydrat-, Aminosäure- und Fettlösung, ggf. unter Zusatz von Vitamine/Elektrolyten. Sie erfolgt i.d.R. über einen Port oder einen zentralen Venenzugang.

Infusionen s.c.

s.c.= subkutan, also „unter die Haut“
Beinhaltet das Legen (meist durch einen „Butterfly“ – eine spezielle Kanüle – ins Fettgewebe des Bauchs), Anhängen, Wechseln und Entfernen der Infusion, außerdem das Kontrollieren der Füllmenge und Laufgeschwindigkeit.
Geeignet für Menschen mit Fieber oder Durchfällen, die den Flüssigkeitshaushalt durch Trinken nicht ausgleichen können und Flüssigkeitszufuhr benötigen. Wird dauerhaft Flüssigkeitszufuhr benötigt, ist dies nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll. Hier sind venöse Zugänge erforderlich (s.o.)

Inhalation

Anwendung von ärztlich verordneten Medikamenten, die über die Atemwege inhaliert werden, wie z.B. Pulver oder Aerosole (Inhalator).

Injektion i.m.

i.m.= intramuskulär, also „in den Muskel“
Hierbei werden Medikamente wie z.B. Vitamin B12 mittels einer Kanüle in den Muskel injiziert. Beinhaltet das Desinfizieren der entsprechenden Hautstelle und das Einbringen von flüssigen Medikamenten in den Körper.

Injektion s.c.

Hierbei werden Medikamente wie z.B. Insulin oder Thrombosespritzen mittels einer Kanüle unter die Haut gespritzt (meist Bauch oder Oberschenkel).

Injektionen richten (zur Selbstapplikation)

Wird nur bei Menschen relevant, die eine hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit haben, die es unmöglich macht, z.B. die Insuline zu unterscheiden oder die Dosierung festzulegen. Das Spritzen selbst ist aber dennoch eigenständig möglich.

Instillation

Das tropfenweise Einbringen von ärztlich verordneten flüssigen Medikamenten in den Organismus (Hohlorgane, Körperhöhlen, Körperöffnungen), z.B. bei Blasenspülungen.

Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung

Ist z.B. erforderlich bei neurogener Blasenentleerungstörung (entweder angeborener oder eine erworbene Schädigung des Nervensystems) oder myogener (=durch Fehlfunktion der Blasenmuskulatur bedingter) Restharnbildung.
„Intermittierend“ meint, dass der Katheter nicht dauerhaft liegt, sondern mehrmals täglich ein Einmalkatheter eingebracht wird, um die Blase zu entleeren.

Kälteträger auflegen

Bei akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, nach Operationen. Diese Leistung kann nur von uns erbracht werden, wenn der/die Betroffene z.B. eine hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit hat, die es unmöglich macht, den Kälteträger vorzubereiten, oder eine starke Einschränkung der geistigen oder psychischen Leistungsfähigkeit, sodass die Compliance (=Mitarbeit, Akzeptanz bei der Behandlung) bei der Therapie nicht sichergestellt ist.

Katheter, Versorgung eines suprapubischen Katheters

Ein suprapubischer Urinkatheter führt durch die Bauchdecke in die Harnblase.
Diese Leistung ist nur dann auf Kosten der Krankenkasse möglich, wenn der Katheter neu gesetzt wurde (normalerweise bis zu 7 Tage), oder wenn die Austrittsstelle infiziert ist bzw. eine Wunde vorliegt und diese durch einen Verband behandelt werden muss. Beinhaltet sind der Verbandswechsel selbst, das Reinigen des Katheters und das Desinfizieren bei bestehenden Wunden.
Der Verbandswechsel ist auch ohne Entzündungen mit Läsionen der Haut verordnungsfähig, wenn damit insbesondere durch erhebliche Schädigungen mentaler Funktionen (z.B. Kognition, Gedächtnis, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, psychomotorische Unruhe) bedingte gesundheitsgefährdende Handlungen der/des Betroffenen an der Katheteraustrittstelle oder dem Katheter (z.B. Ziehen, Drehen u.ä.) wirksam verhindert werden können. Dann ist der Verband in der Regel und bei Reizlosigkeit der Eintrittsstelle 2-3 mal in der Woche unter Angabe der Begründung verordnungsfähig.

Katheterisierung der Harnblase

Ein transurethraler Katheter wird von einer Pflegefachkraft durch die Harnröhre in die Harnblase gelegt und verbleibt dort (=Dauerkatheter).
Diese Leistung umfasst die Neuanlage eines Katheters, das Entfernen oder das Wechseln.
Der Dauerkatheter sollte i.d.R. alle 4 Wochen (Latex) bzw. alle 6 Wochen (Silikon, derzeit fast immer verwendet) gewechselt werden.

Kompressionsstrümpfe (Arm) anziehen

Kompressionsstrümpfe sind nur bei mobilen, also nicht bettlägerigen Menschen sinnvoll. Im Liegen, also z.B. während der Nachtruhe, sollten aber auch dann keine Kompressionsstrümpfe getragen werden, weil der dadurch zu hohe Druck Druckschäden verursachen kann. Kompressionstrümpfe sind erforderlich, wenn der venöse Rückfluss unterstützt werden soll, bei Ödembildung (Wasseransammlungen), Narben/Verbrennungen usw. Sie werden vom Arzt verschrieben.
Diese Leistung kann nur verordnet werden, wenn z.B. eine Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der Arme vorliegt, eine Schwäche der Arme besteht oder die geistige Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist.
Das Anziehen eines Kompressionsstrumpfes ist pro Arm 1x täglich verordnungsfähig und umfasst einen Arm.

Kompressionsstrümpfe (Arm) ausziehen

Das Ausziehen eines Kompressionsstrumpfes ist pro Arm 1x täglich verordnungsfähig.

Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose (Beine) anziehen

Kompressionsstrümpfe sind nur bei mobilen, also nicht bettlägerigen Menschen sinnvoll.  Im Liegen, also z.B. während der Nachtruhe, sollten aber auch dann keine Kompressionsstrümpfe getragen werden, weil der dadurch zu hohe Druck Druckschäden verursachen kann. Kompressionstrümpfe sind erforderlich, wenn der venöse Rückfluss unterstützt werden soll, bei Ödembildung (Wasseransammlungen), Narben/Verbrennungen usw. Sie werden von Ihrem Arzt verschrieben.
Diese Leistung kann nur verordnet werden, wenn z.B. eine Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der Arme vorliegt, eine Schwäche der Arme besteht oder die geistige Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist.
Das Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhose ist 1x pro Tag abrechnungsfähig und umfasst beide Beine.

Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose (Beine) ausziehen

Das Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhose ist 1x pro Tag abrechnungsfähig und umfasst beide Beine.

Kompressionsverband anlegen, je Bein

Das Anlegen von Kompressionsverbänden erfolgt oft zur Einleitung einer dauerhaften Kompression. Das heißt, der Kompressionsverband wird so lange angelegt, bis die Beine schlank genug sind, um Kompressionsstrümpfe anmessen zu lassen. Sobald die Strümpfe angefertigt sind, werden diese dann täglich angezogen und der Kompressionsverband ist nicht mehr erforderlich.
Abgesehen davon kann ein Kompressionsverband auch bei anatomischen Besonderheiten erforderlich sein, z.B. bei knöchernen Deformierungen, dann dauerhaft als Ersatz für Strümpfe.
Das Anlegen von Kompressionsverbänden kann außerdem notwendig werden z.B. bei einer Wunde am Bein (Ulcus cruris), die das Anziehen der Kompressionsstrümpfe aus ärztlicher Sicht nicht möglich macht. Dies ist dann aber offiziell eine andere Leistung, die weiter unten beschrieben ist.

Kompressionsverband abnehmen, je Bein

Das Abnehmen eines Kompressionsverband kann nur dann von uns auf Kosten der Krankenkasse übernommen werden, wenn z.B. eine Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der Arme vorliegt, eine Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit besteht oder die geistige Leitungsfähigkeit stark eingeschränkt ist.

Kompressionsverband mit Wundversorgung (Ulcus cruris), pro Bein

Anlegen eines Wundverbandes inkl. Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung, Versorgung von Wunden, Durchführung der erforderlichen Kompressionstherapie. Diese Leistung ist als Komplettleistung pro Bein anzusehen.
Auch hier besteht wie bei der Dekubitusbehandlung die Möglichkeit, einen Wundexperten/eine Wundexpertin in die Behandlung einzubeziehen. Diese/r kommt regelmäßig zur Begutachtung der Wunde und arbeitet eng mit uns und dem Hausarzt zusammen.

Magensonde, Legen und Wechseln

Legen und Wechseln einer Verweilsonde durch die Nase oder den Mund, um Magensaft abzuleiten oder die Ernährung sicherzustellen, wenn keine orale Nahrungsaufnahme mehr möglich ist.

Medikamente richten (Wochendosette)

Das Richten der Medikamente erfolgt i.d.R. wöchentlich mit Ausnahme von Säften und Tropfen. Diese Leistung  umfasst auch die Kontrolle, ob die Medikamente gemäß der ärztlichen Anordnung eingenommen wurden.

Medikamentengabe als Verabreichen

Verabreichen/Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten, wie z.B. Tabletten, Salben oder Zäpfchen.

Medikamentengabe, Augen, Gabe von Salbe und Tropfen

Das Einbringen von ärztlich verordneten Tropfen oder Salben in den unteren Bindehautsack zur Behandlung des Auges, insbesondere bei Infektionen, Verletzungen oder Glaukomen (=“grüner Star“).

Medikamentengabe, Augen, Gabe von Salbe und Tropfen bei postoperativen Zuständen

Das Einbringen von ärztlich verordneten Tropfen oder Salben in den unteren Bindehautsack zur Behandlung des Auges nach operativen Eingriffen.

Medikamentengabe, Behandlung des Mundes

Lokale Behandlung der Mundhöhle und der Lippen mit ärztlich verordneten Medikamenten. Nur zur Behandlung bei lokalen Infektionen der Mundschleimhaut oder der Lippen, wie z.B. Pilz-, Virus- oder bakterielle Infektionen.

Medikamentengabe, Einreibungen

Einreibung bei akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, akuten wirbelsäulenbedingten Symptomen oder akuten Hauterkrankungen.

Medikamentenpflaster

Anbringen und Wechsel eines Medikamentenpflasters auf die Haut bei z.B. chronischen Schmerzen oder Morbus Parkinson.

Medizinisches Bad

Zur Behandlung von Hauterkrankungen mit ärztlich verordneten Zusätzen zur Linderung oder Heilung von Krankheitsbildern der Haut und ggf. die Einreibung mit Salben nach dem Bad.

PEG-Sonde, Verbandwechsel

Eine PEG-Sonde ist eine Magensonde, die durch die Bauchdecke in den Magen führt.
Die Leistung beinhaltet die Kontrolle der Fixierung und der Durchgängigkeit sowie die Reinigung der Sonde, außerdem die Desinfektion der Wunde und ggf. Wundversorgung mit ärztlich verordneten Medikamenten.
Bei nicht entzündlicher Einstichstelle ist der Verbandswechsel i.d.R 2-3 mal/Woche ausreichend.

Pflege ZVK

Ein ZVK (=Zentraler Venenkatheter) ist ein dünner Kunststoffschlauch, der über eine Vene der oberen Körperhälfte in das Venensystem eingeführt wird und dessen Ende in der oberen oder unteren Hohlvene vor dem rechten Vorhof des Herzens liegt.
Er dient z.B. der regelmäßigen Gabe von Flüssigkeit, wenn der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, zu trinken.
Diese Leistung beinhaltet den Verbandswechsel der Punktionsstelle mit einem Transparentverband (zur Beobachtung der Umgebung der Einstichstelle) sowie Kontrolle der Einstichstelle selbst bei jedem Verbandswechsel.
Der Verbandswechsel erfolgt i.d.R 1-2 mal/Woche.

Stomabehandlung

Ein Stoma ist ein künstlich geschaffener Körperausgang (z.B. Urostoma, Anus praeter).
Die Leistung umfasst die Desinfektion der Wunde (sofern vorhanden, meist nach Neuanlage), Wundversorgung, Behandlung mit ärztlich verordneten Medikamenten, Verbandswechsel.
Bei einem Anus praeter ist diese Leistung, wenn das Stoma unauffällig ist, also nicht neu angelegt wurde und/oder keine Entzündungszeichen, Wunden o.ä. aufweist, nicht verordnungsfähig und muss über Grundpflege, z.B. „Umfangreiche Hilfe bei der Ausscheidung“ finanziert werden.

Trachealkanülenpflege

Herausnehmen der liegenden Trachealkanüle, Reinigung und Pflege ggf. Behandlung des Stomas, Einsetzen und Fixieren der neuen Kanüle, Reinigung der entnommen Kanüle. Evtl. absaugen von Schleim / Sputum aus dem Stoma.

Verbände, stützende und stabilisierende

Zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke bei z.B. Verstauchungen, Quetschungen oder Flüssigkeitsansammlungen in Körperhöhlen wie z.B. im Knie.

Wundverbände

Anlegen, Wechseln von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung, Spülen von Wundfisteln, Versorgung von Wunden unter keimfreien Bedingungen.
Auch hier besteht die Möglichkeit, einen Wundexperten/eine Wundexpertin in die Behandlung einzubeziehen. Diese/r kommt regelmäßig zur Begutachtung der Wunde und arbeitet eng mit uns und dem Hausarzt zusammen.