Regelmäßige Beratungseinsätze

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können diesen Beratungseinsatz halbjährlich abrufen.
Für höhere Pflegegrade ist dieser Einsatz verpflichtend. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen sie halbjährlich, in 4 und 5 vierteljährlich erfolgen. Sollten diese Einsätze trotz Aufforderung der Pflegekassen nicht erfolgen, kann dies eine Kürzung bis hin zur kompletten Streichung des Pflegegeldes zur Folge haben.

Aber keine Sorge, bislang haben die Pflegekassen diese Einsätze stets angemahnt und nicht gleich den Rotstift angesetzt. In der Regel bleibt Ihnen dann immer eine ausreichende Frist, diesen Einsatz durchführen zu lassen.

Sie sollten diese Einsätze, auch wenn sie verpflichtend sind, aber als Möglichkeit ansehen, professionellen Rat für Ihren pflegerischen Alltag einzuholen. Denn der Einsatz muss durch einen zugelassenen Pflegedienst und von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden.
Es geht dabei nicht darum, sie zu überprüfen, sondern Ihnen Hinweise auf mögliche Erleichterungen im Pflegealltag zu geben, wie z.B. Hilfsmittel, die für Sie noch in Frage kämen usw.

Auch wir bieten diese Beratungseinsätze an. Gerne können Sie uns wegen eines Termins anrufen.